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gefährliche Hunde, Kampfhunde, Haltererlaubnis, Anträge, Stuttgart



Wichtige Informationen zur Anmeldung von gefährlichen Hunden in Stuttgart
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Stuttgart



gewünschtes bitte anklicken:



Das Landeshundegesetz sieht folgende Verpflichtungen vor für Hundehalter von gefährlichen Hunden in Stuttgart
Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
- der/die Hundehalter /-in das 18. Lebensjahr vollendet hat
- der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist,
- gegen seine Zuverlässigkeit
- und Sachkunde keine Bedenken bestehen
- und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

Die Erlaubnis darf ferner nur erteilt werden, wenn
- der Hund bereits vor Durchführung der Prüfung nach § 1 Abs. 4 eine unveränderliche, iiiimöglichst ohne technische Mittel lesbare Kennzeichnung trägt, aufgrund derer der Halter iiiiermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.

Die Erlaubnis kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.
Mit der Erlaubnis kann die Auflage verbunden werden, dass der Hund außer von dem Antragsteller nur von bestimmten, namentlich zu benennenden Personen geführt werden darf, die die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen.
Die Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.


Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Stuttgart
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten, dann benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:

- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier.

- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu.

Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.


Neuanschaffung eines gefährlichen Hundes in Stuttgart
Bei Neuanschaffung von "gefährlichen Hunden" wird die Erlaubnis nur erteilt, wenn darüber hinaus ein überwiegendes besonderes Interesse für das Halten dieses Hundes nachgewiesen wird.


Anmeldungsunterlagen der Stadt Stuttgart, für einen gefährlichen Hund
Die Anträge für die Haltungserlaubnis zum down loaden finden Sie auf
www.stuttgart.de

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Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in Stuttgart
- Anträge
-
Der Hundehalter/ -in das 18. Lebensjahr vollendet hat /Personalausweis
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis/Zuverlässigkeit
- Nachweis das der Hund in verhaltensgerechter und ausbruchsicherer Einrichtung gehalten
iiiiwird
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung des Hundes

Den Sachkundenachweis in Stuttgart finden Sie .... hier


Volljährigkeit des Hundehalters/der Hundehalterin in Stuttgart
Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Führungszeugnis/Zuverlässigkeit
Das Führungszeignis ist bei der Stadt Stuttgart zu beantragen.
Keine Zuverlässigkeit liegt vor z.B. bei Verurteilung wegen vorsätzlichem Angriff auf Leben oder Gesundheit, gemeingefährlicher Straftat, Straftat gegen Eigentum oder Vermögen, Trunkenheit oder Rauschmittelsucht.
Eine Unzuverlässigkeit kann sich auch aus anderen Sachverhalten oder Delikten ergeben.


Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung
Hier müssen Sie nachweisen, das Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Hundehaltung, wie z. B.
bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers einhalten.
Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern.


Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Hundehaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von
1.000.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.


Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprehenden Microchipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.
Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.

Weiter Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie ....hier



Was ist ein "Öffentliches und Privates Interesse"?
Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist.
Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben.

Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen.


Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Dienstgebäude
Schwabenzentrum B4

Adresse
Stadtteil Rathaus
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart

Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Auskunft
Telefon
0711/ 216 31 38
Fax
0711/ 216 95 31 38

Tiernotdienst (6-22 Uhr)
Telefon
0711/ 216 46 00

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Stuttgart
Abt. Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Montag - Freitag 8:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr

Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt Stuttgart
Bus
Haltestelle
- Rathaus
Bus Linen - 41, 43, 44, 92

S Bahn
S Bahn Station
- Stadtmitte
S Bahn Linien - S1, S2, S3, S4, S5, S6

Stadt Bahn
Stadt Bahn Station
- Rotebühlplatz/Stadtmitte
Stadt Bahn Linien - U1, U2, U4, U11

Stadt Bahn Station - Rathaus
Stadt Bahn Linien - U14

Wegbeschreibung zum Ordnungsamt in Stuttgart
Zwischen "Tagblatt-Turm" und "Breuninger Kaufhaus"

Das Ordnungsamt Stuttgart ist nach uns vorliegenden Informationen z.B. zuständig für
Fragen zum Thema Landeshundegesetz Stuttgart
Befreiung von der Maulkorbpflicht in Stuttgart

usw.



Veterinärwesen in Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung

Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Adresse
Hauptstätter Str. 58
70178 Stuttgart

Postanschrift
Veterinärwesen
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Auskunft
Telefon
(0711) 216-88590
Fax
(0711) 216-88605


Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Stuttgart
Gesundheitszeugnisse/Tiere:
Montag 11 - 12 Uhr
Donnerstag 16 - 17 Uhr
Nur mit Terminvereinbarung

Gesundheitszeugnis für Tiere im Reiseverkehr:
Hund und Katze
In dringenden Fällen sind auch Termine außerhalb der Sprechstunde möglich, diese werden dann jedoch mit
 12,78 Euro für jedes Kleintier berechnet.

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Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Stuttgart

Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.

Weitergabe/Überlassung des Hundes in Stuttgart
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Mitführen der Erlaubnis in Stuttgart
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
Beim Führen von Kampfhunden und von Hunden der in § 1 Abs. 2 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen außerhalb des befriedeten Besitztums muss der Halter oder der von diesem mit dem Führen Beauftragte eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Erlaubnis oder Anzeige nach § 3 Abs. 5 oder des Prüfungsergebnisses nach § 1 Abs. 4 mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung
aushändigen.

Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Stuttgart
Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und Leine ausgeführt werden.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.

Weitere Informationen rund um die Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Stuttgart
wie z.B.:

  • Mitführverbot von Hunden in Stuttgart
  • Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Stuttgart
  • Anleinpflicht für alle Hunde in Stuttgart
  • Maulkorbpflicht für Hunde in Stuttgart
  • und vieles andere mehr

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Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie ....hier

Den Verhaltenstest in Suttgart finden Sie .... hier



Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Stuttgart
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden, Kampfhunden in Stuttgart ist verboten.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Generelles Zucht- und Handelsverbot in Stuttgart
Verstöße hiergegen stellen eine Straftat  dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB).
Erlaubnisnotwendigkeit
Mit "gefährlichen Hunden" und mit "Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt" wurde, ist die Zucht verboten.

Erlaubnisnotwendigkeit
Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 2 StGB).

Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde).

Informationen zum Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier


Steuerpflicht in Stuttgart
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden.

Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Stuttgart wie z.B:

  • Hundesteuer Höhe in Stuttgart
  • Fälligkeit der Hundesteuer in Stuttgart
  • Hundesteuermarke in Stuttgart
  • Ersatz Hundesteuermarke in Stuttgart
  • Anmeldung der Hunde in Stuttgart
  • Abmeldung der Hunde in Stuttgart
  • Ummeldung der Hunde in Stuttgart
  • Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Stuttgart
  • Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung von Hunden in Stuttgart
  • Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und Hundesteuerermäßigung
    in
    Stuttgart
  • Hundesteuerbefreiung in Stuttgart
  • Hundesteuerermäßigung in Stuttgart
  • Keine Gewährung der Hundesteuer in Stuttgart, wenn...
  • Bußgelder bei Verstößen in Stuttgart

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Die Hundesteuersatzung von Stuttgart finden Sie .... hier



Gebühren zur Haltungserlaubnis in Stuttgart
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.

Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Stuttgart
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 des Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 einen Kampfhund ohne Erlaubnis hält oder einer nach § 3 Abs. 2 mit
iiiiiider Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Nebenbestimmung zuwiderhandelt,
2. entgegen § 3 Abs. 2 Satz 2 den Hund nicht kennzeichnen lässt oder entgegen § 3 Abs. 4
iiiiiiSatz 2 eine vollziehbare Anordnung über die Kennzeichnung nicht befolgt,
3. einer vollziehbaren Untersagung der Haltung eines Kampfhundes nach § 3 Abs. 4 Satz 3
iiiiiioder eines gefährlichen Hundes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 zuwiderhandelt,
4. entgegen den Anforderungen des § 4 Abs. 1 einen Kampfhund, einen Hund der in §1 Abs.
iiiiii2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen oder einen gefährlichen Hund nicht iiiiiisicher hält oder beaufsichtigt,
5. entgegen § 4 Abs. 2 einen Kampfhund oder einen gefährlichen Hund einer Person
iiiiiiüberlässt, die nicht die Gewähr dafür bietet, dass der Hund sicher geführt wird, oder die iiiiiinicht die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
6. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 einen Kampfhund, einen Hund der in § 1 Abs. 2 und 3
iiiiiigenannten Rassen und ihrer Kreuzungen oder einen gefährlichen Hund nicht sicher an der iiiiiiLeine führt,
7. entgegen § 4 Abs.3 Satz 2 einem Kampfhund, einem Hund der in § 1 Abs. 2 und 3
iiiiiigenannten Rassen und ihrer Kreuzungen oder einem gefährlichen Hund das iiiiiivorgeschriebene Halsband mit Kennzeichnung nicht anlegt,
8. entgegen § 4 Abs. 4 einem Kampfhund oder einem gefährlichen Hund nicht einen das
iiiiiiBeißen verhindernden Maulkorb anlegt,
9. entgegen § 4 Abs. 5 keine beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Erlaubnis oder
iiiiiiAnzeige nach § 3 Abs. 5 oder des Prüfungsergebnisses nach § 1 Abs.4 mit sich führt,
10. entgegen § 4 Abs. 7 der Anzeigepflicht bei Aufgabe der Haltung oder Ortswechsel
iiiiiin nicht nachkommt,
11. entgegen § 5 Abs. 1 einen Kampfhund züchtet oder kreuzt oder zur Vermehrung
iiiiiinverwendet,
12. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 einen Kampfhund nicht dauerhaft unfruchtbar
iiiiiin macht,
13. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 der Ortspolizeibehörde den Nachweis der
iiiiiin Unfruchtbarmachung nicht vorlegt,
14. entgegen § 5 Abs. 2 einen Hund ohne die erforderliche Erlaubnis hält oder ausbildet
iiiiiin oder eine mit der Erlaubnis verbundene vollziehbare Nebenbestimmung nicht erfüllt,
15. einer vollziehbaren Untersagung der Ausbildung nach § 5 Abs. 3 Satz 2 zuwiderhandelt,
16. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 einer vollziehbaren Anordnung der Ortspolizeibehörde
iiiiiin zuwiderhandelt.

Bußgelder bei Verstößen der Kampfhundehaltung in Stuttgart
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 18 Abs. 2 des Polizeigesetzes in Verbindung mit § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Das Landeshundegesetz von Baden-Württemberg finden Sie .... hier


Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in Stuttgart
Die Ortspolizeibehörde stellt über die Erlaubnis nach Absatz 1 und über die Anzeige nach Absatz 4 eine Bescheinigung aus.


Weitere Informationen zu den Kampfhunden in Stuttgart finden Sie .... hier

Ausführliche Informationen rund um die Hundesteuer in Stuttgart finden Sie ... hier



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Kennwort: Stuttgart - Haltungserlaubnis


Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
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