iHunde in Stuttgart
Hunde in München
START
Adressen
Andere Städte
Hunderatgeber
Hundeerziehung
Hundekauf
Hundepsychologie
Hundelexikon
Amtliches
Hundesteuer
Hundezüchter
Hundehaltung
Hundehaltung
Hundeernährung
Hundepflege
Naturheilkunde
Erste Hilfe
Hundekrankheiten
tierärztl. Notdienst
Hundefreizeit
Hundesport
Urlaub mit Hund
Hundefans
Hundevereine
Auslaufgebiete
Auto und Hund
Hundethemen
Tierfriedhof
Tierversicherungen
Handicap
Therapiehunde
Tierschutz
Hundeleben
Kampfhunde
Hunderassen
Hundebücher
Fortbildung
Irische Wolfshunde
Unterhaltung
tierische e-cards
Erlebnisse mit Hund
Hundegedichte
Hundezitate
Hundewitze, Witze
Fotowettbewerb
Kinderseiten
Dies & Das
....rund um den Hund
Tiervermittlung

AGB
Impressum
Kontakt
zurück
Hunde in Stuttgart, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Stuttgart
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Stuttgart


Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal@web.de
Kennwort: Stuttgart - Hundesteuer


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Stuttgart

Hundesteueramt in Stuttgart
Sachgebiet Hundesteuerveranlagung

Dienststelle
Adresse
Schmale Straße 9
70173 Stuttgart

Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Telefon
Buchst A - K   (0711) 216-2734
Telefon
Buchst L - Z   (0711) 216-6619
Fax
(0711) 216-955592

Öffnungszeiten/Sprechzeiten i Hundesteueramt in Stuttgart
Montag - Donnerstag 9 - 15.30 Uhr
Freitag 9 - 12.30 Uhr

Hundesteuereinnahmen Stelle in Stuttgart

Dienststelle
Adresse
Schmale Straße 9
70173 Stuttgart

Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Telefon
0711/216-6842
Fax
0711) 216-2543

Öffnungszeiten/Sprechzeiten in der Hundesteuereinnahme Stelle in Stuttgart
Montag - Donnerstag 9 - 15.30 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr
Höhe der Hundesteuer in Stuttgart
für den 1. Hund 108 Euro im Jahr
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund 216 Euro im Jahr

für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) je Hund 612 Euro im Jahr

Die Zwingersteuer für Zwinger i.S. von § 7 Abs. 1 beträgt 216 Euro im Jahr
Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer fürjeweils bis zu 5 weitere Hunde um 216 Euro.

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Stuttgart
Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.

In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der
Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.

Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuerbereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid.

Hundesteuermarke in Stuttgart
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben.

Die Hundesteuermarken bleiben - sofern keine kürzere Geltungsdauer vorgesehen ist - für die Dauer der Hundehaltung gültig.

Die Stadt Stuttgart kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben.

Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.

Ersatz Hundesteuermarke in Stuttgart
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr ausgehändigt.

Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.

Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Stuttgart (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Stuttgart
Die Gebühr der Ersatzsteuermarke in Stuttgart beträgt 5 Euro.
Anmeldung der Hunde in Stuttgart
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat dem Steueramt der Stadt Stuttgart schriftlich anzuzeigen; dabei ist die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) anzugeben.

Für Hunde, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung bereits gemeldet sind, ist die Hunderasse (bei Kreuzungen ist die Rasse des Vater- und Muttertieres) innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten dieser Satzung dem Steueramt der Stadt Stuttgart schriftlich mitzuteilen.

Abmeldung der Hunde in Stuttgart
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte
Steuervergünstigung, so ist dies dem Steueramt der Stadt Stuttgart innerhalb eines
Monats schriftlich anzuzeigen.

Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 3 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird.

Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 3 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Ummeldung der Hunde in Stuttgart
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Stuttgart
Die benötigten Formulare finden sie auch im Internet zum down loaden auf
www.stuttgart.de

Anmeldung
Das Anmeldeformular bitte ausgefüllt an das
Hundesteueramt in Stuttgart
Sachgebiet Hundesteuerveranlagung.

Adresse siehe am Anfang dieser Seite


Abmeldung
Die Abmeldung kann auch formlos erfolgen.
Dabei ist bei Abgabe des Hundes an einen anderen Hundehalter, dessen Name und Anschrift mitzuteilen.

Und schicken Sie diese bitte an folgende Adresse
Stadtkämmerei Stuttgart

Dienstgebäude
Schmale Straße 9
70173 Stuttgart

Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Telefon
0711/ 216-6609
Fax
0711/216-7845

Öffnungszeiten/Sprechzeiten in der Stadtkämmerei in Stuttgart
Montag - Donnerstag 7.30 - 15.30 Uhr
Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Stuttgart

Zur Anmeldung
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende
Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet
Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und
Hundesteuerermäßigung in Stuttgart
Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)
sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend.

Hundesteuerbefreiung in Stuttgart
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen.
Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.

2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Für Hunde i.S. von § 5 Abs. 1 wird keine Steuerbefreiung gewährt.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur
für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.

Hundesteuerermässigung in Stuttgart
Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)
sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend

Zuschuss für Tierheim Hunde in Stuttgart
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden

Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Stuttgart ,wenn
1.die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den
angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,

2. keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Stadt nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden.
Wird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die Bücher bei Antragstellung der jeweiligen Ermäßigung vorzulegen,

3. in den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg abgelegt wurde.

Bussgelder bei Verstößen in Stuttgart
Das liegen lassen von Hundekot in Stuttgart wird mit einem Verwarnungsgeld bis 35 Euro belegt.

Auszug Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung Stuttgart
§6 Hunde
Auf öffentlichen Straßen dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Hunde sind an der kurzen Leine (maximal 1,5 m Leinenlänge) zu führen
in öffentlichen Anlagen,
in Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen sowie
auf allen sonstigen Gehflächen in unterirdischen Verkehrsbauwerken,
an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe
einschließlich der Zu- und Abgänge zu den Stationen,
Verteilerebenen, Treppen und Bahnsteige,
auf dem öffentlichen Weg „Neckardamm“,
in Menschenansammlungen.

Mitführverbot von Hunden in Stuttgart
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:

Kinderspielplätzen,
Liegewiesen
Schulhöfen
Außenanlagen von Tageseinrichtungen für Kinder
Kinder- und Jugendhäusern,
Bolz- und Wetzplätzen,
Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel,
sofern sie nicht unter das Waldgesetz fallen,
soweit sie öffentlich genutzt werden.

Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen sind zu entfernen.

Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Stuttgart
Auf öffentlichen Straßen dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.

Anleinpflicht für alle Hunde
Auf öffentlichen Straßen dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Hunde sind an der kurzen Leine (maximal 1,5 m Leinenlänge) zu führen

in öffentlichen Anlagen,
in Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen sowie
auf allen sonstigen Gehflächen in unterirdischen Verkehrsbauwerken,
an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe
einschließlich der Zu- und Abgänge zu den Stationen,
Verteilerebenen, Treppen und Bahnsteige,
auf dem öffentlichen Weg „Neckardamm“,
in Menschenansammlungen.

Zuständiges Amt in Stuttgart

Ordnungsamt in Stuttgart
Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Dienstgebäude
Schwabenzentrum B4

Adresse
Stadtteil Rathaus
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart

Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Auskunft

Telefon
(0711) 2163138
Fax
(0711) 216953138

Tiernotdienst (6-22 Uhr)
Telefon
(0711) 2164600

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Stuttgart
Abt. Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Montag - Freitag 8:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr

Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Stuttgart
S-Bahn
S1, S2, S3, S4, S5, S6 bis Haltestelle Stadtmitte

Stadtbahn
U1, U2, U4, U11 bis Haltestelle Rathaus
U14 bis Haltestelle Rotebühlplatz/Stadtmitte

Bus
Linie 41, 43, 44, 92 bis Haltestelle Rathaus

Wegbeschreibung zum Ordnungsamt in Stuttgart
Zwischen "Tagblatt-Turm" und "Breuninger Kaufhaus"

Zuständig für
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Die Hundesteuersatzung von Stuttgart finden Sie ....hier
Was sind gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) ? - Definition
Gefährliche Hunde, auch Kampfhunde genannt, sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

Dabei handelt es sich um einen vom Amt für öffentliche Ordnung festgestellten - Hund mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren i.S.v. § 1 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum vom 3. 8. 2000, GBl. S. 574 (PolVO),
- oder um einen gefährlichen Hund i.S.v. § 2 PolVO,
- oder um einen Hund der einer der folgenden Rassen angehört,
- oder um eine Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration mit Hunden der folgenden Rassen:
American Staffordshire Terrier,
Bordeaux Dogge,
Bullmastiff,
Bullterrier,
Dogo Argentino,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastino Espanol,
Mastino Napoletano,
Pit Bull Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Tosa Inu.





Hier finden Sie Infos zu Stuttgart z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Stuttgart
Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, in Stuttgart, gefährlicher Hund, Hundesteueranmeldung. Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde
Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt, in Stuttgart

Hundesteuer in Stuttgart

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Stuttgart Hundesteuer einen Fehler entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, sehr dankbar.

©Diese Internet Seiten sind durch internationales Copyright geschützt. Sie dürfen nicht kopiert und/oder für kommerzielle Zwecke (komplett oder zum Teil) verwendet werden. Verstöße gegen dieses Copyright werden strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist in 12357 Berlin, Deutschland. Private Betreiber können gerne per Mail anfragen.