Wichtige Informationen zur Tierschutzanzeige in Stuttgart
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Stuttgart
Tierschutzanzeigen
Im Falle von akuter Gefahr für ein Tier (beispielsweise: Hund im Auto bei großer Hitze) rufen Sie bitte direkt die Polizei.
Im übrigen werden Ihre Tierschutzbeschwerden beim Veterinäramt angenommen und bearbeitet. Informationen zu Tierschutzbeschwerden benötigen wir in der Regel schriftlich mit Benennung von Zeugen, um gegebenenfalls gerichtlich vorgehen zu können.
Was können Sie tun,
wenn Sie Missstände bei Tierhaltungen beobachtet haben?
wenn Sie Vernachlässigungen von Tieren beobachtet haben?
Wenn Sie den Verdacht haben oder feststellen, dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden, kann es sinnvoll sein, den Tierhalter zunächst direkt auf die Missstände anzusprechen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Tierschutzverein Stuttgart zu informieren.
Dokumentierte und schriftlich übermittelte Berichte sind bei der Bearbeitung von Tierschutzfällen besonders hilfreich.
Ansonsten setzen Sie sich bitte mit dem, für den Bezirk zuständigen,Veterinäramt in Stuttgart in Verbindung.
Notwendige Angaben
Bitte senden Sie für Ihre Anzeige folgende Informationen an das Veterinäramt:
Angaben zu Ihrer Person
Name und Anschrift, Telefonnummer
Tatbestand
wer hat wann was wo getan?
Beschuldigter
Name, Anschrift
betroffene(s) Tier(e)
Art, Anzahl
Beweismittel
Fotos, weitere Zeugen (bitte namentlich mit Anschrift benennen) oder ähnliches
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Bedenken gegen eine artgerechte Tierhaltung?
Bei Bedenken gegen eine artgerechte Tierhaltung, können Sie sich wenden, an das
Amt für öffentliche Ordnung - Tierschutz -
(telefonische Auskunft: 216-2101)
Werden beispielsweise mehrere Hunde in einem Zwinger untergebracht, zahlreiche Vögel in einer Voliere gehalten oder handelt es sich gar um ein Tierheim, so kann ggf. der Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bejaht werden.
Damit wäre diese Anlage eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage gem. §§ 22 ff. BImSchG. Das Amt für Umweltschutz könnte prüfen, ob diese Anlage so betrieben wird, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Zuständige Dienststellen in Stuttgart
Ordnungsamt in Stuttgart
Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Dienstgebäude
Schwabenzentrum B4
Adresse
Stadtteil Rathaus
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart
Auskunft
Telefon
0711/ 216 31 38
Fax
0711/ 216 95 31 38
Tiernotdienst (6-22 Uhr)
Telefon
0711/ 216 46 00
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Stuttgart
Abt. Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Montag - Freitag 8:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr
Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt Stuttgart
Bus
Haltestelle - Rathaus
Bus Linen - 41, 43, 44, 92
S Bahn
S Bahn Station - Stadtmitte
S Bahn Linien - S1, S2, S3, S4, S5, S6
Stadt Bahn
Stadt Bahn Station - Rotebühlplatz/Stadtmitte
Stadt Bahn Linien - U1, U2, U4, U11
Stadt Bahn Station - Rathaus
Stadt Bahn Linien - U14
Wegbeschreibung zum Ordnungsamt in Stuttgart
Zwischen "Tagblatt-Turm" und "Breuninger Kaufhaus"
Das Ordnungsamt Stuttgart ist nach uns vorliegenden Informationen z.B. zuständig für
Fragen zum Thema Landeshundegesetz Stuttgart
Befreiung von der Maulkorbpflicht in Stuttgart
usw.
Amt für Umweltschutz in Stuttgart
Dienstgebäude
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart
Telefon Auskunft
0711/ 216-3107
Fax
0711/ 216-3940
Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Umweltamt in Stuttgart
Montag - Donnerstag 9 - 15:30 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr
Quelle Stadt Stuttgart
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