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Verhaltenstest/Wesenstest - Kampfhunde Stuttgart

Klicken Sie die gewünschte Information einfach an.



Nach der so genannten Kampfhunde-Verordnung wird bei Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und Bullterrier die Eigenschaft als Kampfhund vermutet.
Die Vermutung, bei dem Hund handle es sich um einen Kampfhund, kann durch eine Verhaltensprüfung widerlegt werden.


Zuständige Behörde zur Durchführung der Verhaltensprüfung in Stuttgart
Die Ortspolizeibehörde (Stadtverwaltung bzw. Landsratsamt wo der Antragsteller wohnt) kann die Feststellung treffen, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.
Um diese Entscheidung sachgerecht zu fällen, veranlasst sie eine Verhaltensprüfung des Hundes.


Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung in Stuttgart
Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut.


Nicht zur Prüfung zugelassen werden Hunde,

  • die wegen Täuschungsversuchs des Halters bereits von einer Verhaltensprüfung ausgeschlossen worden sind,
  • die den praktischen Teil einer Verhaltensprüfung nicht bestanden haben,
  • deren Gefährlichkeit sich bereits auf andere Weise erwiesen hat.

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Verfahrensablauf - Verhaltensprüfung in Stuttgart
Die Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung (Ortspolizeibehörde) von Baden Württemberg, in deren Dienstbezirk der Hundehalter seinen Wohnsitz hat oder sich überwiegend aufhält, händigt dem Antragsteller ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung aus.
Die entsprechenden Unterlagen finden sich als Anlagen auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Kampfhundeverordnung.
Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung.
Sie übermittelt die Anmeldungen der Halter zusammen mit den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung an die zuständige Kreispolizeibehörde.
Die Prüfung wird von einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt.
Eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden.

Vor Beginn der Verhaltensprüfung werden
  • Name und Anschrift des Hundehalters,
  • Name des Hundes,
  • Geburtsdatum oder Alter, Geschlecht und Rasse oder Beschreibung des Mischlingstyps sowie
  • unveränderliche Einzeltierkennzeichnung und gegebenenfalls sonstige Kennzeichnung beziehungsweise Abzeichen
erhoben, die Ausrüstungsgegenstände (Leine, Halsband, Maulkorb) begutachtet und der Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung durch die Prüfer bewertet.
Die Verhaltensprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsteile:
  • Prüfungsteil 1: Grundgehorsam
  • Prüfungsteil 2: Anbinden des Hundes und Entfernen des Hundeführers
  • Prüfungsteil 3: Verhalten des Hundes gegenüber Fahrzeugen
  • Prüfungsteil 4: Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen
  • Prüfungsteil 5: Verhalten des Hundes gegenüber Tieren
  • Prüfungsteil 6: Verhalten auf akustische und optische Reize

Ein Hund, dem nachweislich Beruhigungsmittel verabreicht wurden, wird von der laufenden und allen weiteren Prüfungen ausgeschlossen. Zeigt der Hund Anzeichen einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit (z.B. Beißbewegungen, Beißen oder Beißversuche, Angreifen oder Angriffsversuche), wird die Prüfung abgebrochen und gilt als nicht bestanden.
Dasselbe gilt, wenn der Hund nur durch starke Zwangsmittel zum Gehorsam zu bringen oder das Tier nach einer Eskalation nicht innerhalb einer angemessenen Zeit wieder zu beruhigen ist oder wenn neben dem Hundeführer eine weitere Person eingreifen muss.

Legt ein Kampfhund im Alter von unter 15 Monaten die Prüfung mit Erfolg ab, ist eine Wiederholungsprüfung im Alter von 15 bis 18 Monaten erforderlich, um die erste Prüfung, die altersbedingt noch nicht ausreichend aussagekräftig sein kann, abzusichern.

WICHTIG!
Das Prüfungsergebnis ist für die Entscheidung der Ortspolizeibehörde nicht allein maßgebend. Wenn der Hund die Prüfung zwar bestanden hat, jedoch sonstige Erkenntnisse vorliegen, welche die Eigenschaft als Kampfhund vermuten lassen, kann die Ortpolizeibehörde die Befreiung vom Kampfhundstatus und somit den Wegfall der Verpflichtung, einen Maulkorb zu tragen, versagen. Ergeben sich entsprechende Erkenntnisse nachträglich, ist die Entscheidung zu überprüfen.



Gebühren, Kosten des Verhaltenstestes in Stuttgart
Je Hund werden Gebühren werden für den Verhaltenstest (Wesenstest) bzw. die Verhaltensprüfung in Stuttgart 165,- € erhoben.

Eine bestandene Prüfung befreit den Hundehalter nicht von der Pflicht den Hund an der Leine zu führen.


Zuständige Stelle in Stuttgart

Stadtverwaltung Stuttgart

Besucheranschrift:
Stadtverwaltung Stuttgart

Marktplatz 1                   
70173 Stuttgart

Postanschrift:
Postfach 10 60 34
70049 Stuttgart

Telefon:
0711/216-0
Fax:
0711/216-4773

Quelle: Verwaltung Baden-Württemberg


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Ausführliche Informationen zu Kampfhunde in Stuttgart, wie z.B.:
Höhe der Kampfhundesteuer
Amt für Kampfhundeangelegenheiten
Allgemeine Bedingungen zur Kampfhundehaltung
Kampfhunde sind nach dem Landeshundegesetz des Bundeslandes
Haltererlaubnis
Haltungserlaubnis beantragen
Zuverlässigkeitprüfung
Nachweis der Zuverlässigkeit
Sachkundeprüfung
Haftpflichtversicherungen für gefährliche Hunde
Mikrochip-Kennzeichnung
Übergabe und Erwerb eines Kampfhundes
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht für Kampfhunde
Ordnungswidrigkeiten in der Kampfhundehaltung
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Die Kampfhundeverordnung von Stuttgart finden Sie ....hier

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH) finden Sie ....hier



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Kennwort: Stuttgart - Verhaltenstest


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